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28.04.2024
28.04.2024
13187 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Weisung zur Anlegung der Dienstkleidung vor Schichtbeginn begründet kein Arbeits­zeit­gutschrift­anspruch wegen rechtswidriger Zuvielarbeit

08.01.2021Die Weisung, dass zum Schichtbeginn die Dienstkleidung angelegt sein muss, begründet keinen Anspruch auf Arbeits­zeit­gutschrift wegen rechtswidriger Zuvielarbeit. Das An- und Ablegen der Dienstkleidung stellt keinen Dienst dar. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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