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29.04.2024
29.04.2024
17878 Bayerisches Oberstes Landesgericht

Unzulässige Nutzung eines Mobiltelefons durch Ablegen auf Oberschenkel

17.02.2022Legt ein Autofahrer sein Mobiltelefon auf sein Oberschenkel ab, so liegt ein "Halten" im Sinne von § 23 Abs. 1a StVO und somit eine Ordnungswidrigkeit vor. Dies hat das Bayerische Oberste Landesgericht entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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