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14.05.2024
14.05.2024
14659 Finanzgericht Düsseldorf

Wasserpfeifenwatte unterliegt Tabaksteuer

19.04.2021Wasserpfeifenwatte stellt Rauchtabak im Sinne von § 1 Abs. 8 des Tabaksteuergesetzes (TabStG) dar und unterliegt damit der Tabaksteuer. Dies hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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