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28.04.2024
28.04.2024
10928 Oberlandesgericht Hamm

Vorrang bei Fußgängerüberweg gilt nicht für Pedelec-Fahrer

08.04.2020Für einen Pedelec-Fahrer gilt der Vorrang bei Fußgängerüberwegen gemäß § 26 StVO nicht. Kommt es zu einer Kollision mit einem Pkw, so ist ihm ein Verstoß gegen § 10 StVO anzulasten. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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