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28.04.2024
28.04.2024
13092 Oberlandesgericht Zweibrücken

Vor einem gerichtlichen Umgangsverfahren muss keine außergerichtliche Lösung mit Hilfe des Jugendamts versucht werden

18.12.2020Vor Einleitung eines gerichtlichen Umgangsverfahrens muss nicht versucht werden, den Streit mit Hilfe des Jugendamts außergerichtlich zu lösen. Es fehlt in diesem Fall nicht das Rechts­schutz­bedürfnis für einen Umgangsantrag. Dies hat das Oberlandesgericht Zweibrücken entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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