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29.04.2024
29.04.2024
14732 Oberlandesgericht Zweibrücken

Jugendamt als Ergänzungspfleger trotz fehlender Kenntnisse und Fähigkeiten zur Kindes­unterhalts­berechnung bei echtem Wechselmodell

20.04.2021Die Bestellung des Jugendamts als Ergänzungspfleger zwecks Geltendmachung von Kindesunterhalts im Rahmen eines echten Wechselmodells stehen nicht fehlende Kenntnisse und Fähigkeiten zur Unterhalts­berechnung entgegen. Das Jugendamt kann insofern einen Rechtsanwalt beauftragen. Dies hat das Oberlandesgericht Zweibrücken entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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