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28.04.2024
28.04.2024
16858 Oberlandesgericht Koblenz

Verstoß gegen Be­schleunigungs­gebot in Kindschaftssachen wegen zu langer Fristsetzung zur Erstellung eines Gutachtens und Termin­verschiebungen wegen Urlaubs

28.09.2021Es verstößt gegen das Be­schleunigungs­gebot in Kindschaftssachen (§ 155 Abs. 1 FamFG), wenn das Gericht zur Gutachtenerstellung eine zu lange Frist setzt und wegen Urlaub von Ver­fahrens­beteiligten großzügig Termine verschiebt. Das Gericht hat vielmehr für eine straffe Verfahrensführung zu sorgen. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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