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27.04.2024
27.04.2024
12789 Landgericht Frankfurt am Main

Verweigerte Identitätsprüfung rechtfertigt Kündigung eines Kontos bei Facebook

10.11.2020Der Betreiber eines sozialen Netzwerks darf nach seinen Nutzungsbedingungen die Prüfung der Identität eines Nutzers verlangen. Kommt der Nutzer dieser Pflicht nicht nach, kann der Plattformbetreiber das Konto kündigen. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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