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27.04.2024
27.04.2024
18318 Verwaltungsgericht Wiesbaden

Verwaltungsgericht Wiesbaden: Sonntagsöffnung zum Frühlingsmarkt in Weilburg darf stattfinden

22.04.2022Mit einem Eilverfahren wandten sich eine Gewerkschaft und eine kirchliche Arbeitnehmer­organisation gemeinsam gegen die sonntägliche Öffnung von Verkaufsstellen anlässlich des Frühlingsmarktes am 24.04.2022 im Kerngebiet von Weilburg. Diese sonntägliche Öffnung wurde mit Allgemeinverfügung vom 17.03.2022 festgelegt und am 19.03.2022 veröffentlicht.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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