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27.04.2024
27.04.2024
17924 Verwaltungsgericht Frankfurt am Main

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hält Verkürzung des Corona-Genesenenstatus auf drei Monate für voraussichtlich rechtswidrig

23.02.2022Mit Beschluss hat die für Maßnahmen nach dem Infektions­schutzgesetz zuständige 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main festgestellt, dass die Verkürzung des sogenannten Genesenenstatus von ursprünglich sechs Monaten auf nunmehr drei Monate rechtswidrig ist.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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