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29.04.2024
29.04.2024
13405 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Versetzung eines Soldaten in den Ruhestand aufgrund Muskelkrämpfen mit Schmerzen unbekannter Ursache

04.02.2021Ein Soldat kann gemäß § 44 Abs. 3 SG in den Ruhestand versetzt werden, wenn er aufgrund von Muskelkrämpfen mit damit einhergehenden Schmerzen unbekannter Ursache nicht in der Lage ist, in Friedenszeiten und im Verteidigungsfall Aufgaben zu erfüllen. Dies geht aus einer Entscheidung des Ober­verwaltungs­gerichts Nordrhein-Westfalen hervor.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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