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29.08.2025
29.08.2025
26931 Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein

Verschlechterung der gesundheitlichen Situation einer nach Griechenland ausreisepflichtigen Afghanin begründet Anspruch auf einen Asylfolgeantrag

29.08.2025Die erkennende Einzelrichterin der u. a. für Asylverfahren mit dem Abschiebezielstaat Griechenland zuständigen 13. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die Ablehnung des Asylfolgeantrags einer afghanischen Schutzsuchenden als unzulässig, im maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung rechtswidrig ist.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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