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27.10.2025
27.10.2025
27259 Bundesverwaltungsgericht

Keine unmenschliche oder erniedrigende Aufnahmesituation für nichtvulnerable männliche Schutzberechtigte in Griechenland

27.10.2025Alleinstehenden, erwerbsfähigen und nichtvulnerablen männlichen international Schutzberechtigten drohen aktuell bei einer Rückkehr nach Griechenland keine erniedrigenden oder unmenschlichen Lebensbedingungen, die eine Verletzung ihrer Rechte aus Art. 4 der EU-Grundrechtecharta (GRC) zur Folge hätten. Ihnen ist es zur Deckung ihres Unterkunftsbedarfs zuzumuten, gegebenenfalls auch auf Notschlafstellen jenseits der durch Hoheitsträger und gesellschaftliche Organisationen vorgehaltenen Einrichtungen auszuweichen. Dies hat das Bundesver­waltungsgericht in Leipzig entschieden und damit seine einschlägige Rechtsprechung bekräftigt (vgl. Urteile vom 16. April 2025 - BVerwG 1 C 18.24 und BVerwG 1 C 19.24 -).Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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