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07.03.2026
07.03.2026
27825 Europäischer Gerichtshof

Deutschland kann für Asylverfahren zuständig werden

06.03.2026Die Weigerung eines Mitgliedstaats, Asylbewerber aufzunehmen, für die er zuständig ist, kann letzten Endes zur Folge haben, dass der ersuchende Mitgliedstaat einen Asylantrag prüfen muss. Die Kommission oder jeder andere Mitgliedstaat kann eine Vertragsver­letzungsklage gegen einen Mitgliedstaat erheben, der die Dublin-III-Verordnung missachtet. Dies hat der EuGH entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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