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04.05.2024
04.05.2024
14517 Verwaltungsgericht Köln

Verschieben des Medizinerexamens und Vorziehen des Praktischen Jahres aus Anlass der Corona-Pandemie voraussichtlich rechtmäßig

29.03.2021Die Verschiebung des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung (sog. M2-Examen) und das Vorziehen des Praktischen Jahres durch die "Verordnung zur Abweichung von der Approbationsordnung für Ärzte bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" verstößt voraussichtlich nicht gegen die Grundrechte der betroffenen Medizinstudierenden. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und die Eilanträge mehrerer Medizinstudierender abgelehnt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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