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28.04.2024
28.04.2024
15175 Versicherungs­schutz

Verlassen der Unfall­stelle kann zum Verlust des Kasko­schutzes führen

27.04.2021Entfernt sich ein Unfall­verursacher einfach vom Unfallort, ohne den Schaden schnell­stmöglich der Polizei oder seinem Versicherer zu melden, muss die Kasko­versicherung nicht zahlen. So lautet das Urteil des Ober­landes­gerichts Koblenz vom 11.12.2020 (Az.: 12 U 235/20).Weiterlesen auf www.anwaltsregister.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.anwaltsregister.de
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