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29.04.2024
29.04.2024
13997 Landgericht Saarbrücken

Verkäufer will Mangel am Fahrzeug überprüfen: Pflicht zur Tragung der Transportkosten aus der Türkei nach Deutschland

18.02.2021Will der Verkäufer den Mangel am Fahrzeug selbst überprüfen, so muss er die Kosten für den Transport des Fahrzeugs zu ihm gemäß § 439 Abs. 2 BGB übernehmen. Dies gilt auch dann, wenn zwischen Sitz des Verkäufers und dem Ort, an dem sich der Mangel gezeigt hat, eine große Entfernung liegt. Dies hat das Landgericht Saarbrücken entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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