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27.04.2024
27.04.2024
19693 Verfassungsgerichtshof Berlin

Verfassungs­gerichts­hof des Landes Berlin erklärt die Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und zu den Bezirks­verordneten­versammlungen vom September 2021 für ungültig

16.11.2022Der Verfassungs­gerichts­hof des Landes Berlin hat die Wahlen zum 19. Berliner Abgeordnetenhaus und zu den zwölf Berliner Bezirks­verordneten­versammlungen (BVVen) vom 26. September 2021 insgesamt für ungültig erklärt. Die Entscheidung erging in dem Wahlprüfungs­verfahren über die Einsprüche der Landeswahlleitung, der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport sowie der politischen Parteien AfD und Die PARTEI. Die Einsprechenden hatten die Wahlen jeweils teilweise – in unterschiedlichem Umfang – angefochten.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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