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29.04.2024
29.04.2024
13313 Landgericht Berlin

Vereinbarung über zweitweise Aufgabe der Wohnung erfordert Beteiligung aller Mieter

22.01.2021Eine Vereinbarung über die zweitweise Aufgabe der Mietwohnung während der Durchführung von Modernisierungs­arbeiten erfordert die Beteiligung aller Mieter. Ist die Wohnung unbewohnbar, so entfällt gemäß § 536 Abs. 1 BGB die Mietzahlungspflicht. Eine entgegenstehende Vereinbarung ist unwirksam. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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