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27.04.2024
27.04.2024
17676 Bundesverfassungsgericht

Unzulässige Verfassungs­beschwerde gegen Urteil betreffend die Einführung paritätischer Listen bei der Landtagswahl in Thüringen

24.01.2022Das Bundes­verfassungs­gericht hat eine Verfassungs­beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen ein Urteil des Thüringer Verfassungs­gerichts­hofs richtet, in dem das thüringische Gesetz zur Einführung paritätischer Listen bei der Landtagswahl für nichtig erklärt wurde. Die Beschwerdeführenden – zur Landtagswahl Wahlberechtigte und zum Teil Parteimitglieder sowie potenzielle Kandidatinnen und Kandidaten einer Landesliste – haben die Möglichkeit einer Verletzung von im Verfassungs­beschwerdeverfahren gegen dieses Urteil rügefähigen Grundrechten und grundrechtsgleichen Gewährleistungen nicht ausreichend dargelegt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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