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28.04.2024
28.04.2024
17898 Amtsgericht Schwäbisch Gmünd

Unterlassene Anhörung im Prozess­kosten­hilfe­verfahren begründet Besorgnis der Befangenheit des Richters

18.02.2022Unterlässt ein Richter im Prozess­kosten­hilfe­verfahren die Anhörung der Gegenseite, so begründet dies die Besorgnis der Befangenheit. Dass das Unterlassen auf ein Versehen beruht, ist dabei unerheblich. Dies hat das Amtsgericht Schwäbisch Gmünd entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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