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28.04.2024
28.04.2024
19045 Gerichtshof der Europäischen Union

Unionsbürger haben auch ohne Einkünfte Anspruch auf Kindergeld

03.08.2022Ein Unionsbürger, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Aufnahme­mitgliedstaat begründet hat, kann nicht deshalb während der ersten drei Monate seines Aufenthalts vom Bezug von Kindergeld ausgeschlossen werden, weil er keine Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit in diesem Mitgliedstaat bezieht. Sofern er sich rechtmäßig aufhält, genießt er grundsätzlich Gleichbehandlung mit den inländischen Staatsangehörigen, entschied der Gerichtshof der Europäischen Union.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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