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29.04.2024
29.04.2024
10168 Sozialgericht Dortmund

Unfall während Fütterung städtischer Streunerkatzen steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung

13.01.2020Eine ehrenamtlich für einen Tierschutzverein tätige Person, die streunende Tiere füttert, hat im Falle eines Unfalls keinen Anspruch auf Entschädigungs­leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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