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28.04.2024
28.04.2024
13157 Finanzgericht Münster

Umsätze eines Zauberkünstlers unterfallen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz

05.01.2021Umsätze in Form von Darbietungen auf dem Gebiet der Zauberei und der Ballonmodellage unterliegen nicht dem Regelsteuersatz von (im Streitjahr) 19 %, sondern dem ermäßigten Steuersatz von (im Streitjahr) 7 %. Dies hat das Finanzgericht Münster mit Urteil vom 26.11.2020 entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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