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29.04.2024
29.04.2024
17354 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Übernahme von Schülerfahrkosten wegen Gefährlichkeit des Schulwegs setzt besondere Gefährlichkeit voraus

06.12.2021Die Kosten einer Schülerfahrt wegen der Gefährlichkeit des Schulwegs können nur übernommen werden, wenn eine über der normalen Gefährlichkeit hinausgehende besondere Gefährlichkeit vorliegt. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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