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28.04.2024
28.04.2024
14892 Bayerischer Verwaltungsgerichtshof

Trunkenheitsfahrt auf Parkplatz eines Einkaufscenters stellt Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr dar

30.04.2021Wer auf dem Parkplatz eines Einkaufscenters eine Trunkenheitsfahrt mit einer BAK von 1,63 Promille begeht, ist gemäß § 13 Nr. 2 c) FeV zur Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens verpflichtet. Denn in diesem Fall liegt das Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr vor. Dies hat der Bayerische Ver­waltungs­gerichts­hof entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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