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08.07.2025
08.07.2025
26145 Amtsgericht München

Trotz Klick auf "Jetzt zahlungspflichtig bestellen" kein Vertrag über Zahnbehandlung

08.07.2025Klickt ein anderer irrtümlich auf "Jetzt zahlungspflichtig bestellen", kommt kein Vertrag mit dem scheinbar Vertragsab­schließenden zustande, sofern keine Vollmacht erteilt worden ist. Dies hat das Amtsgericht München in einem Fall entschieden, in welchem eine Zahnklinik einer Frau eine Honorarforderung stellte, der Vertrag aber irrtümlich durch ihre Freundin in Brasilien abgeschlossen worden war.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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