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10.11.2025
10.11.2025
27336 Amtsgericht München

Textilreinigung haftet nicht für Verfärbungen an einer Luxusjacke, wenn sie sich an Reinigungsvorgaben des Herstellers hält

10.11.2025Hält sich eine Textilreinigung bei der Reinigung eines Kleidungsstücks an die Reinigungsvorgaben des Herstellers, so haftet sie nicht, wenn Schäden durch die Reinigung entstehen. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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