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28.04.2024
28.04.2024
10598 Sozialgericht Dortmund

Teilnahme am Firmenlauf führt zu keinem Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung

02.03.2020Eine beim Jobcenter beschäftigte Person hat im Falle eines Unfalls bei einem für eine Vielzahl von Firmen und Einrichtungen organisierten Firmenlauf keinen Anspruch auf Entschädigungs­leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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