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29.04.2024
29.04.2024
19005 Verwaltungsgericht Osnabrück

Tätigkeitsverbot gegenüber einem nicht gegen das Coronavirus geimpften Arzt voraussichtlich rechtmäßig

28.07.2022Das Verwaltungsgericht Osnabrück den Eilantrag eines nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpften Zahnarztes aus dem Landkreis Grafschaft Bentheim abgelehnt. Der Antragsteller hatte sich mit seinem Eilantrag und einer Klage gegen ein ihm gegenüber im Juni vom genannten Landkreis (Antragsgegner) ausgesprochenes Tätigkeitsverbot gewandt. Dieses hatte der Antragsgegner damit begründet, dass der Antragsteller als Zahnarzt bis zum 15. März 2022 einen Impf- oder Genesenennachweis nach dem Infektions­schutz­gesetz (§§ 20a, 22) habe führen müssen, den er nicht vorgelegt habe.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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