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29.04.2024
29.04.2024
10137 Oberlandesgericht Dresden

Systembetreiber darf gelbe Tonnen bei Fehlbefüllung nicht eigenmächtig abziehen

07.01.2020Kommt es zu einer Fehlbefüllung von gelben Tonnen durch Mieter eines Wohnhauses, so ist der Systembetreiber nicht berechtigt, die Wertstofftonnen eigenmächtig abzuziehen. Besitzer der Tonnen ist der Grund­stücks­eigentümer, so dass der eigenmächtige Abzug eine Besitzstörung darstellt. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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