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29.04.2024
29.04.2024
18369 Verwaltungsgericht Berlin

Studierender darf Klausur nach Täuschung nicht wiederholen

02.05.2022Ein Studierender, der einen Täuschungsversuch unternommen hat, hat keinen Anspruch auf die Wiederholung einer Klausur aus der aufgrund der COVID-19-Pandemie eingeführten Sonderregelung zur Wiederholung nicht bestandener Prüfungen. Das Verwaltungsgericht Berlin (VG) hat eine entsprechende Klage abgewiesen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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