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29.04.2024
29.04.2024
17597 Verwaltungsgericht Schleswig

Straßen dürfen nicht allein in der Absicht einen besseren Verkehrsfluss herbeizuführen gesperrt werden - Beschränkungen von Straßenstrecken nur aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung möglich

14.01.2022Das Verwaltungsgericht Schleswig hat in einem Eilverfahren beschlossen, dass die verkehrsbehördliche Anordnung der Stadt Flensburg hinsichtlich der Beschränkung des Verkehrs in der Rathausstraße auf Fahrrad-, Anlieger- und Linienverkehr rechtswidrig ist.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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