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28.04.2024
28.04.2024
12451 Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein

Schleswig-Holsteinisches Beherbergungsverbot per Eilverfahren außer Vollzug gesetzt

26.10.2020Das des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungs­gericht hat entschieden, dass das per Landesverordnung erlassene Beherbergungsverbot rechtswidrig ist und bis zu einer Entscheidung über den in der Hauptsache gestellten Normen­kontrollantrag außer Vollzug gesetzt wird. Dieser Beschluss ist allgemein verbindlich, so dass sich jede Person darauf berufen kann und künftig auch von Gerichten und Behörden zu beachten ist.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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