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27.04.2024
27.04.2024
21654 Rammstein-Sänger

Staatsanwaltschaft Berlin stellt Ermittlungs­verfahren gegen Till Lindemann ein

29.08.2023Laut einer Mitteilung von Schertz Bergmann Rechtsanwälte aus Berlin hat die Staatsanwaltschaft Berlin das Ermittlungs­verfahren gegen den Rammstein-Sänger Till Lindemann eingestellt. Das Verfahren lief wegen des Verdachts der Begehung von Sexualdelikten sowie Verstößen gegen das Betäubungs­mittelgesetz. Lesen Sie hier die Pressemitteilung der Kanzlei Schertz Bergmann Rechtsanwälte zum Fall „Till Lindemann“. Die Kanzlei Schertz Bergmann vertritt Lindemann zivilrechtlich und geht gegen unzulässige Darstellungen in den sozialen Netzwerken und in den Medien sowie gegen rechtswidrige Verdachts­berichterstattungen vor. Im Strafverfahren wurde Till Lindemann von Prof. Dr. Björn Gercke und Pantea Farahzadi aus Köln vertreten. Weiterlesen auf www.anwaltsregister.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.anwaltsregister.de
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