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05.05.2024
05.05.2024
17847 Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg

Sparziergang gegen Corona-Beschränkungen: Unangemeldete Demonstrationen dürfen vorbeugend verboten werden

14.02.2022Das Oberverwal­tungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass das bis zum 13. Februar 2022 geltende Verbot der "Cottbuser Spaziergänge" nicht zu beanstanden ist.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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