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28.04.2024
28.04.2024
10998 Sozialgericht Dortmund

Sozial­versicherungs­pflicht eines in Architekturbüro beschäftigen Bauleiters

23.04.2020Die Tätigkeit als Bauleiter in einem Architekturbüro ist eine abhängige Beschäftigung und unterliegt deshalb der Versicherungs­pflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung. Dies hat das Sozialgericht Dortmund entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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