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29.04.2024
29.04.2024
10040 Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen

Sozialamt muss Kosten für Autismustherapie für Grundschulkinder tragen

16.12.2019Das Landessozialgericht hat entschieden, dass eine Autismustherapie für ein Grundschulkind als "Hilfe zur angemessenen Schulbildung" anzusehen und damit kostenprivilegiert ist. Das Sozialamt muss daher die Kosten für die Therapie tragen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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