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28.04.2024
28.04.2024
12118 Hessisches Landessozialgericht

Skiunfall in den USA ist kein Arbeitsunfall

07.09.2020Beschäftigte sind auf Dienstreisen gesetzlich unfallversichert. Dies gilt allerdings nicht "rund um die Uhr". Vielmehr muss die konkrete Tätigkeit auf einer Dienstreise - ebenso wie am Arbeitsplatz - mit dem Beschäftigungs­verhältnis wesentlich zusammenhängen und diesem dienen. Lädt eine Firma ihre Kunden zu einer Skireise ein und ist das Skifahren der einzige Programmpunkt der Reise, ist bereits fraglich, ob es sich um eine Dienstreise handelt. Jedenfalls aber ist das Skifahren nicht gesetzlich unfallversichert, soweit es dem Freizeitbereich zuzuordnen ist. Dies entschied in einem heute veröffentlichten Urteil der 9. Senat des Hessischen Landes­sozialgerichts.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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