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29.04.2024
29.04.2024
19105 Landesarbeitsgericht Hessen

Seniorenheim muss ungeimpftes Pflegepersonal nicht beschäftigen

15.08.2022Das Hessische Landes­arbeits­gericht (LAG) hat in zwei Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz die Anträge von in der Pflege tätigen Klägern abgewiesen. Diese werden von ihrer Arbeitgeberin nicht mehr in deren Seniorenheim eingesetzt. Daher verlangten die Kläger durch Eilanträge, dass sie zunächst weiter beschäftigt werden müssten.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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