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27.04.2024
27.04.2024
13045 Verwaltungsgericht Köln

Schwerkranke Menschen haben keinen Anspruch auf Natrium-Pentobarbital zur Selbsttötung

11.12.2020Schwerkranke Menschen haben nach derzeitiger Rechtslage keinen Anspruch auf den Zugang zu einem Betäubungsmittel zur Selbsttötung. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln am 24. November 2020 entschieden. Damit hat es drei gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichtete Klagen abgewiesen, die auf die Erteilung einer Erwerbserlaubnis für das Präparat Natrium­pentobarbital gerichtet waren.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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