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29.04.2024
29.04.2024
12274 Verwaltungsgericht Düsseldorf

Schulleitung in NRW kann Schüler nicht wegen Verletzung der Maskenpflicht vom Unterricht ausschließen

28.09.2020In NRW darf eine Schulleitung nicht einen Schüler vom Unterricht ausschließen, weil er sich weigert, eine nach der Corona­betreuungs­verordnung verpflichtende Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die Befugnis kann aber der zuständigen Infektions­schutz­behörde zu stehen. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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