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02.05.2024
02.05.2024
12684 Verwaltungsgericht Braunschweig

Schulen dürfen Mund-Nasen-Schutz im Unterricht verlangen

25.11.2020Schulen dürfen verlangen, dass Schülerinnen und Schüler der Sekundarbereiche I und II auch während des Unterrichts eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Voraussetzung dafür ist, dass es in dem betreffenden Landkreis oder der betreffenden kreisfreien Stadt 50 oder mehr Neuinfektionen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner in den letzten sieben Tagen gegeben hat. Befreiungen von der Maskenpflicht sind aus gesundheitlichen Gründen möglich. Allerdings dürfen die Schulen dafür die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung fordern, die konkrete Angaben unter anderem zu den gesundheitlichen Beeinträchtigungen enthält. Dies hat das Verwaltungsgericht Braunschweig in einem Eilverfahren entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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