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29.04.2024
29.04.2024
10303 Arbeitsgericht Lübeck

Schmerzens­geld­anspruch wegen unzulässiger Veröffentlichung eines Mitarbeiterfotos auf firmeneigener Facebookseite

30.01.2020Wird ein Mitarbeiterfoto auf der firmeneigenen Facebookseite ohne Zustimmung des Mitarbeiters veröffentlicht, steht ihm gemäß Art. 82 Abs. 1 der Daten­schutz­grund­verordnung (DSGVO) ein Anspruch auf Schmerzensgeld zu. Die Schmerzensgeldhöhe kann dabei bis zu 1.000 Euro betragen. Dies geht aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Lübeck hervor.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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