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28.04.2024
28.04.2024
13229 Oberlandesgericht Celle

Schmerzensgeld von 30.000 EUR nach Verkehrsunfall mit Todesfolge

12.01.2021Wer bei einem Verkehrsunfall eine schwere Kopfverletzung erleidet, mehrere Tage nach dem Unfall noch ansprechbar ist, dann jedoch wegen Hirninfarkten ein Schwerstpflegefall wird und sich nicht mehr verständigen kann und schließlich nach etwa viereinhalb Monaten verstirbt, kann ein Schmerzensgeld von 30.000 EUR zustehen. Der Schmerzens­geld­anspruch geht auf die Erben des Verstorbenen über. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgericht Celle hervor.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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