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29.04.2024
29.04.2024
18276 Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg

Scan der Unterschrift reicht nicht zur wirksamen Befristung eines Arbeitsvertrages aus

14.04.2022Für eine wirksame Befristung eines Arbeitsvertrages reicht eine eingescannte Unterschrift nicht aus. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitsvertrag nur für einige wenige Tage geschlossen worden ist, wie das Landes­arbeitsgericht Berlin-Brandenburg nun bestätigt hat.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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