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29.04.2024
29.04.2024
17494 Oberverwaltungsgericht des Saarlandes

Saarland: Oberverwal­tungsgericht setzt 2G-Regelung bei Woolworth außer Vollzug

29.12.2021Das Oberverwal­tungsgericht des Saarlandes hat einem Eilantrag der Fa. Woolworth auf vorläufige Außervollzugsetzung einer Bestimmung der aktuellen saarländischen Corona-Verordnung wegen einer voraussichtlichen Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes und ausschließlich bezogen auf die Antragstellerin stattgegeben. Die angegriffene Bestimmung sieht (zusammengefasst) vor, dass die sog. 2G-Regelung nur für solche Mischsortimenter nicht gelten soll, in deren Warenangebot Grundbedarfsartikel wesentlich überwiegen. Die Entscheidung bedeutet, dass speziell bei der Fa. Woolworth bis auf weiteres die 2G-Regelung nicht anzuwenden ist.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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