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28.04.2024
28.04.2024
13116 Bundesverfassungsgericht

Rundfunkbeitrag: Bundesver­fassungsgericht lehnt Eilanträge von ARD, ZDF und Deutschlandradio ab

23.12.2020Der Erste Senat des Bundesver­fassungsgerichts hat die Eilanträge von ARD, ZDF und Deutschlandradio zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags abgelehnt. Damit bleibt er auch nach dem Jahreswechsel bei 17,50 Euro monatlich. Die Öffentlich-Rechtlichen wollten durch eine einstweilige Anordnung die Erhöhung der Rundfunkgebühren zum 1. Januar vorläufig erreichen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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