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27.04.2024
27.04.2024
11553 Bundesverwaltungsgericht

BVerwG: Bei zeitlich begrenzt bezweckte Unterbringung in Hotelzimmer entfällt Pflicht zur Zahlung der Rundfunkgebühr

03.07.2020Ist der Aufenthalt einer Person in einem Hotelzimmer nur zeitlich begrenzt bezweckt, so entfällt gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 7 RBStV die Rundfunkgebühr. Auf die tatsächliche Dauer des Aufenthalts der Person kommt es dabei nicht an. Dies hat das Bundes­verwaltungs­gericht entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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