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29.04.2024
29.04.2024
20756 Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg

Rundfunk Berlin-Brandenburg musste Wahlergebnis der Tierschutzpartei nach der Landtagswahl in Brandenburg im rbb Fernsehen nennen

02.06.2023Das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg hat in einem Berufungsverfahren der Partei Mensch, Umwelt, Tierschutz (Tierschutzpartei) gegen die Landes­rundfunk­anstalt der Länder Berlin und Brandenburg (rbb) entschieden, dass der rbb das von der Tierschutzpartei bei der letzten Landtagswahl Brandenburg erzielte Ergebnis (2,6 % der Zweitstimmen) in den Fernsehsendungen "Brandenburg-Wahl: Die Entscheidung", "Brandenburg aktuell" und "rbb24" nicht mit dem Wahlergebnis von drei weiteren - deutlich unter einem Prozent liegenden - Parteien unter der Rubrik "Andere" zusammenfassen durfte.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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